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Insolvenzprofil
Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 96128
EUID
DER1101.HRB96128
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 218/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
27.02.2024 , 13:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2024
Berichtstermin
30.04.2024
Prüfungstermin
14.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Immobilienmakler- und bewertungstätigkeiten. Hausverwaltung. Beratung bei internationalen Immobiliengeschäften. Wirtschaftliche und technische Vorbereitung sowie Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger. Anmietung, Vermietung, An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Vertrieb von Häusern als Generalübernehmer unter Berücksichtigung des § 34c GewO und alle weiteren Rechtsgeschäfte i.S.d. § 34c GewO. Vorbereitung von Bauleistungen aller Art. Trockenbau. Bautrocknungsgewerbe. Bodenleger. Einbau von genormten Baufertigteilen. Buchhaltung für andere Personen oder Unternehmen. Unternehmensberatung. Vermittlung bei Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften. Facility Management. Gebäudereinigung. Verlagswesen. Raumgestaltung. Sonstige freiberufliche wissenschaftliche und technische Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH ist am 27.02.2024 um 13:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 09.04.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 30.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese nachträglichen Forderungen ist der 14.05.2025. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH ist am 27.02.2024 um 13:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen en…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH ist am 27.02.2024 um 13:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 09.04.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 30.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 14.05.2025 festgesetzt. Am 05.08.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdul Rahm…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdul Rahman Ayrash,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.02.2024, um 13:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 218/23
Düsseldorf, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdul Rahman Ayrash,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 218/23
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdul Rahman Ayrash,
ist am 05.08.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 218/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 218/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96128 eingetragenen Nachhaltiges Planen und Bauen Wohungs- und Immobilienunternehmen GmbH, Eintrachtstr. 9, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdul Rahman Ayrash,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 5. Dezember 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
504 IN 218/23
Amtsgericht Düsseldorf, 31.10.2024
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