Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 29800
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Insolvenzprofil
Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Altendorfer Straße 288, 45143 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29800
EUID
DER2503.HRB29800
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 126/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Alfredstr. 45, 45130 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.01.2024 , 09:25 Uhr
Eröffnung
01.03.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.04.2024
Berichtstermin
29.04.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
29.04.2024 , 09:00 Uhr
Aufhebung
15.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Erteilung von Nachhilfeunterricht für Schüler bis zum Ablegen des Abiturs.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt) wurde am 17.01.2024 durch das Amtsgericht Essen mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Markus van Marwyk wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung erfolgte durch eine Gläubigerin sowie durch die Schuldnerin selbst. Zugleich wurden die Verfahren 161 IN 126/23 und 161 IN 22/24 verbunden. Rechtsanwalt Markus van Marwyk wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 11.04.2024 anzumelden. Für den 29.04.2024 wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung angesetzt, der als Berichts- und Prüfungstermin dient. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Am 15.07.2024 hat das Gericht die Anordnung aufgehoben, das Verfahren mündlich durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 126/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29800 eingetragenen Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt), Altendorfer Str. 288, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die Gesch…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 126/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29800 eingetragenen Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt), Altendorfer Str. 288, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Kienast, Westerholter Weg 67, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Die Erteilung von Nachhilfeunterricht für Schüler bis zum Ablegen des Abiturs
ist am 17.01.2024, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 126/23
Amtsgericht Essen, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 126/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29800 eingetragenen Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 10.12.2018, Altendorfer Str. 288, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführeri…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 126/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29800 eingetragenen Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 10.12.2018, Altendorfer Str. 288, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Kienast, Westerholter Weg 67, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Die Erteilung von Nachhilfeunterricht für Schüler bis zum Ablegen des Abiturs
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.03.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 20.02.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 161 IN 126/23 und 161 IN 22/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 29.04.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 126/23
Essen, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 126/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29800 eingetragenen Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt), Altendorfer Str. 288, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 126/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29800 eingetragenen Nachhilfe und individuelle Förderung - Deine Chance - UG (haftungsbeschränkt), Altendorfer Str. 288, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Kienast, Westerholter Weg 67, 45657 Recklinghausen
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
161 IN 126/23
Amtsgericht Essen, 15.07.2024
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