Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Napoletano, Alessio
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alleestraße 21, 33818 Leopoldshöhe
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 6277
EUID
DER2307.HRA6277
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 172/25
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
16.04.2025
Prüfungstermin
30.12.2025
Prüfungstermin
10.03.2026
Schlussverteilung
03.06.2026
Sonstiges
12.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Alessio Napoletano wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 172/25 durchgeführt. Der Schuldner betreibt die Firma Poseidonas e.K., eingetragen im Handelsregister Lemgo unter HRA 6277. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 30.12.2025 und später auf den 10.03.2026 festgelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 33.877,37 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 6.478,45 EUR zur Verfügung, abzüglich möglicher restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsvernis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Zudem hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt, dass der Schuldner weiterhin eine selbständige Tätigkeit ausübt und das hieraus resultierende Vermögen freigegeben wurde.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Alessio Napoletano wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 172/25 geführt. Der Schuldner betreibt die Firma Poseidonas e.K., eingetragen im Handelsregister Lemgo unter HRA 6277. Im April 2025 ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschul…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Alessio Napoletano wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 172/25 geführt. Der Schuldner betreibt die Firma Poseidonas e.K., eingetragen im Handelsregister Lemgo unter HRA 6277. Im April 2025 ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig anerkannt worden; die Restschuldbefreiung wird erlangt, sofern die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden und keine Versagungsgründe vorliegen. Im November 2025 wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 30.12.2025 festgesetzt. Im Juni 2026 hat das Gericht der vom Insolvenzverwalter beantragten Schlussverteilung zugestimmt. Es stehen Forderungen in Höhe von 33.877,37 EUR im Range des § 38 InsO gegenüber einem Verteilungsbetrag von 6.478,45 EUR. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Freigabe des Vermögens aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners erklärt und festgestellt, dass Ansprüche daraus nicht als Masseforderungen geltend gemacht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Ver…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 172/25
Amtsgericht Bielefeld, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, geboren am 30.10.1985, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der In…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, geboren am 30.10.1985, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 33.877,37 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.478,45 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 172/25
Amtsgericht Bielefeld, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, geboren am 30.10.1985, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Lemgo unter HRA 6277 eingetragenen Firma Poseidonas e.K., Alleestraße 21…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, geboren am 30.10.1985, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Lemgo unter HRA 6277 eingetragenen Firma Poseidonas e.K., Alleestraße 21, 33818 Leopoldshöhe
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
Der Schuldner übt weiterhin eine selbständige Tätigkeit als Handelsvermittler und im Marketing online aus. Mit Schreiben vom 05.06.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Schuldner gegenüber gemäß § 35 Abs. 2 InsO die Freigabe allen Vermögens erklärt, welches sich aus seiner selbständigen Tätigkeit ergibt. Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter festgestellt, dass Ansprüche aus der selbständigen Tätigkeit nicht als Masseforderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
43 IN 172/25
Amtsgericht Bielefeld, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, geboren am 30.10.1985, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werd…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, geboren am 30.10.1985, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 172/25
Amtsgericht Bielefeld, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Lemgo unter HRA 6277 eingetragenen Firma Poseidonas e.K., Alleestraße 21, 33818 Leopo…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 172/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Alessio Napoletano, Bischof-Wittler-Str. 10 , 49090 Osnabrück OT Haste, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Lemgo unter HRA 6277 eingetragenen Firma Poseidonas e.K., Alleestraße 21, 33818 Leopoldshöhe
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 172/25
Amtsgericht Bielefeld, 16.04.2025
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