Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 14749
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Insolvenzprofil
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 14749
EUID
DEX1321R.HRB14749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 116/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Arne Kraeft
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigte)
Termine & Fristen
Frist zur Einwendungserhebung
16.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Pinneberg hat die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis einschließlich 16.07.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Es wurde festgestellt, dass für eine Schlussverteilung keine Masse zur Verfügung steht, da den Forderungen in Höhe von 460.777,09 € ein Massebestand von 0,00 € gegenübersteht. Die Kosten des Verfahrens sind gemäß § 54 InsO vorrangig zu begleichen. Das Verfahren ist mit der Feststellung der Masseunzulänglichkeit und der Anordnung der Einstellung im schriftlichen Verfahren abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 116/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH, Osterbrooksweg 85, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Kraeft
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14749 PI
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins …
71 IN 116/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH, Osterbrooksweg 85, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Kraeft
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14749 PI
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.07.2026
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.157,21 €. Der Nachweis der Einzahlung bei d. FinMinSH, Landeskasse unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 116/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH, Osterbrooksweg 85, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Kraeft
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14749 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins ge…
71 IN 116/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH, Osterbrooksweg 85, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Kraeft
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14749 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters (entfällt, kein Antrag gestellt)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 460.777,09 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 0,00 € gegenübersteht.
Es wird festgestellt, dass für eine Schlussverteilung keine Masse zur Verfügung steht (§§ 196, 197 InsO).
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 116/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH, Osterbrooksweg 85, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Kraeft
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14749 PI
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höh…
71 IN 116/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDL Norddeutsche Liegenschaftsgesellschaft mbH, Osterbrooksweg 85, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Kraeft
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14749 PI
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 460.777,09 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
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