Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NE Holo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32104
EUID
DET3403V.HRB32104
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 97/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Roth
Adresse
Fritz-Wunderlich-Str. 49 d, 66869 Kusel
Telefon
06381/92250
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
19.01.2026
Zustimmung zur Schlussverteilung
19.01.2026
Anzeige Masse/Forderungen
22.01.2026
Stichtag für Einwendungen
10.03.2026
Aufhebung des Verfahrens
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Konzeptionierung, Entwicklung, industrielle Herstellung und Vertrieb von Marketingmaterial sowie Entwicklung und Darstellung von digitalen Inhalten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH ist am 22.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 19.01.2026 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen auf den 10.03.2026 festgelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Roth hatte dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Summe der zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen 44.636,73 € beträgt und die zur Verteilung verfügbare Masse 4.195,49 € (entsprechend 9,40 %) ausmacht. Zudem wurden mit Beschluss vom 19.01.2026 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Berechnungsgrundlage bei 39.463,13 € lag. Die Zustellungskosten betrugen 7,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 97/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 …
1 IN 97/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), soll die Schlus…
1 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zweibrücken zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Roth, Fritz-Wunderlich-Str. 49 d, 66869 Kusel, Tel.: 06381/92250, Fax: 06381/922539, E-Mail: info@kanzlei-rcpp.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen beträgt 44.636,73 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 9,40 % 4.195,49 €.
Amtsgericht Zweibrücken, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), sind die Vergüt…
1 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Zweibrücken eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 3.135,74 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 39.463,13 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 7,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 2 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), wurde beschloss…
1 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NE Holo GmbH, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 32104), vertr. d.: 1. Gregor Neisius, Kirschenstraße 13, 66706 Perl, (Geschäftsführer), 2. Heiko Engel, Spießstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 19.01.2026
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