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Insolvenzprofil
NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ehlenbeck 16, 42781 Haan
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 13084
EUID
DER1608.HRB13084
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 238/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.03.2024 , 13:50 Uhr
Eröffnung
12.06.2024 , 14:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.07.2024
Berichtstermin
21.08.2024
Gläubigerversammlung
23.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
ist der Stahlhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084, wurde am 28.03.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Bartelt bestellt worden. Das Verfahren ist am 12.06.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Kai Bartelt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.08.2024. Schriftliche Stellungnahmen der Gläubiger können bis zu diesem Termin bei Gericht eingereicht werden. Die Einsicht in die Forderungstabelle und den Bericht des Insolvenzverwalters ist ab dem 02.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L. wurde am 28.03.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und am 12.06.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Bartel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L. wurde am 28.03.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und am 12.06.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Bartelt bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 24.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.08.2024, an dem Gläubiger Stellungnahmen einreichen können. Ein weiterer Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 23.09.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 238/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084 eingetragenen NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dietrich Berendes, Ehlenbeck 16, 42781 Haan
ist …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 238/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084 eingetragenen NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dietrich Berendes, Ehlenbeck 16, 42781 Haan
ist am 28.03.2024, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai Bartelt, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 238/23
Amtsgericht Wuppertal, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 238/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084 eingetragenen NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L., gegründet am 18.12.1989, Ehlenbeck 16, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dietrich Berendes, Ehlenbeck…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 238/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084 eingetragenen NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L., gegründet am 18.12.1989, Ehlenbeck 16, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dietrich Berendes, Ehlenbeck 16, 42781 Haan
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.06.2024, um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai Bartelt, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal, Telefon: 0202 69867611, Fax: 0202 69867612.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 238/23
Wuppertal, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 238/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der am 15.08.2018 verstorbenen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084 eingetragenen NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L., zuletzt wohnhaft gewesen Ehlenbeck 16, 42781 Haan, gesetzlich vertreten du…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 238/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der am 15.08.2018 verstorbenen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13084 eingetragenen NEANDER STAHL HANDEL D. Berendes GmbH i.L., zuletzt wohnhaft gewesen Ehlenbeck 16, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dietrich Berendes, Ehlenbeck 16, 42781 Haan
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Aufnahme und Führung von Prozessen und sonstigen gerichtlichen Verfahren, zum Abschluss von außergerichtlichen udn gerichtlichen Vergleichen, insbesondere hinsichtlich etwaig bestehender insolvenzrechtlicher und sonstiger Haftungs- und Anfechtungsansprüche.
Hierzu wird er ermächtigt, die Kanzlei Rechtsanwalt Kai Bartelt, Wuppertal, zur deren Durchführung nach eigenem Ermessen zu beauftragen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 01.08.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
504 IN 238/23
Amtsgericht Wuppertal, 03.09.2024
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