Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Necklays GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 20737
EUID
DER2713.HRB20737
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 12/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eric Coordes
Adresse
Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Telefon
0251/384 84 333
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.02.2026 , 11:54 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 08:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2026
Einsichtnahme Unterlagen
17.07.2026
Prüfungstermin
31.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Necklays GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20737, ist am 18.02.2026 um 11:54 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Eric Coordes bestellt worden. Das Verfahren ist am 01.05.2026 um 08:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.07.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 17.07.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 12/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20737 eingetragenen Necklays GmbH, Verspoel 2, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Victoria Alexandra Maria Hövel, Hammer Straße…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 12/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20737 eingetragenen Necklays GmbH, Verspoel 2, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Victoria Alexandra Maria Hövel, Hammer Straße 6, 48153 Münster
ist am 18.02.2026, um 11:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 12/26
Amtsgericht Münster, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 12/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20737 eingetragenen Necklays GmbH, Verspoel 2, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Victoria Alexandra Maria Hövel, Hammer Straße 6, 48153 Münster
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 12/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20737 eingetragenen Necklays GmbH, Verspoel 2, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Victoria Alexandra Maria Hövel, Hammer Straße 6, 48153 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2026, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Z. Insolvenzverw. wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, Tel.: 0251/384 84 333 , Fax 025138484300.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO b. Insolvenzverw. anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverw. unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an d. Insolvenzverw..
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht d. Insolvenzverw. werden spätestens ab dem 17.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der/Die Insolvenzverwalter/in wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
87 IN 12/26
Amtsgericht Münster, 01.05.2026
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