Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRA 7810
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nestler, Jens
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRA 7810
EUID
DEX1321R.HRA7810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 20/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Krause
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
Telefon
040 74077420
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.03.2026
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
17.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Jens Nestler, Inhaber der Nestler Gebäudemanagement e.K., wurde durch den Antrag auf Eröffnung eingeleitet. Am 04.03.2026 hat das Amtsgericht Pinneberg vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nils Krause zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist ein Verfügungsverbot des Schuldners gegenüber Dritten angeordnet worden, wobei auch die Einziehung von Außenständen unter diese Anordnung fällt. Gegen diesen Beschluss konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Später, am 17.06.2026, hat das Amtsgericht Pinneberg die mit dem Beschluss vom 04.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 20/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Jens Nestler, geboren am 21.12.1965, Nestler Gebäudemanagement e.K., Adlerstraße 78, 25462 Rellingen
Inhaber der Nestler Gebäudemanagement e.K. Jens Nestler, Adlerstraße 78, 25462 Rellingen, Registergericht: Amtsge…
71 IN 20/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Jens Nestler, geboren am 21.12.1965, Nestler Gebäudemanagement e.K., Adlerstraße 78, 25462 Rellingen
Inhaber der Nestler Gebäudemanagement e.K. Jens Nestler, Adlerstraße 78, 25462 Rellingen, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA HRA 7810
- Schuldner -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.03.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Telefon: 040 74077420, Telefax: 040 74077429.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 20/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Jens Nestler, geboren am 21.12.1965, Gerhart-Hauptmann Straße 6, 04552 Borna
Inhaber der Nestler Gebäudemanagement e.K. Jens Nestler, Adlerstraße 78, 25462 Rellingen, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register…
71 IN 20/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Jens Nestler, geboren am 21.12.1965, Gerhart-Hauptmann Straße 6, 04552 Borna
Inhaber der Nestler Gebäudemanagement e.K. Jens Nestler, Adlerstraße 78, 25462 Rellingen, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA HRA 7810 PI
- Schuldner -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 04.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 17.06.2026
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