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Insolvenzprofil
Neue Sicht Gesellschaft für Beratung, Training und Coaching mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 12682
EUID
DER2713.HRB12682
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 43/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.04.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Sicht Gesellschaft für Beratung, Training und Coaching mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet. Für Freitag, den 26.04.2024, um 10:00 Uhr, wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer über Ansprüche der Schuldnerin insbesondere aus Organhaftung (§ 64 GmbHG a.F.). Die Vereinbarung datiert vom 14.02.2024/02.04.2024 und steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung. Als Vergleichsbetrag wurde ein Betrag von 39.857,82 EUR festgelegt, der in Raten gezahlt werden soll und sich noch auf 31.888,26 EUR reduzieren kann. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Der Antrag vom 02.04.2024 sowie die Unterlagen zur Vergleichsvereinbarung können bei Gericht eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin sind zum Termin geladen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 43/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12682 eingetragenen Neue Sicht Gesellschaft für Beratung, Training und Coaching mbH, Von-Kluck-Str. 14-16, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer He…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 43/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12682 eingetragenen Neue Sicht Gesellschaft für Beratung, Training und Coaching mbH, Von-Kluck-Str. 14-16, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tenwinkel, Eupener Weg 16, 48149 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer über Ansprüche der Schuldnerin insbesondere aus Organhaftung (§ 64 GmbHG a.F.); die Vereinbarung ist unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung geschlossen worden und datiert vom 14.2.2024/2.4.2024; als Vergleichsbetrag wurde ein Betrag von 39.857,82 EUR, welcher in Raten gezahlt werden und sich noch bis auf 31.888,26 EUR reduzieren kann; , bestimmt auf
Freitag, 26.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag vom 2.4.2024 sowie auch die entsprechenden Unterlagen über die Vergleichsvereinbarung können hier bei Gericht während der Dienststunden auch bis zum Termin eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 43/19
Amtsgericht Münster, 10.04.2024
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