Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 706477
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Insolvenzprofil
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 706477
EUID
DEB8536.HRA706477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
Ue 40 IN 152/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Sellerbeck
Adresse
Carl-Benz-Straße 5, 88696 Owingen
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.08.2025
Einwendungsfrist
27.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 4.838.786,03 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 5.553,21 EUR gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter Christian Sellerbeck hat die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit festsetzen lassen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Fristen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung gesetzt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgeri…
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 706477
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
- Schuldnerin -
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1. Die …
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgeri…
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 706477
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Christian Sellerbeck, Carl-Benz-Straße 5, 88696 Owingen, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet. Vorschüsse oder bereits entnommene Gelder hierauf sind abzuziehen. Die Zustellauslagen waren abzusetzen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgeri…
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 706477
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4.838.786,03 EUR steht ein Betrag von 5.553,21 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgeri…
Ue 40 IN 152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neufracherstraße Salem UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin TREND Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Aachstraße 8, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hagg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 706477
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.12.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 4.838.786,03 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 5.553,21 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 27.10.2025
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