Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 149933
EUID
DEK1101.HRB149933
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 212/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2024 , 10:54 Uhr
Eröffnung
13.08.2024 , 12:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Berichtstermin
05.11.2024 , 09:45 Uhr
Prüfungstermin
05.11.2024 , 09:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel und Internethandel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken aller Art, der An- und Verkauf sowie Getränkelieferservice sowie Logistik- und Kurierdienstleistungen und Transport bis max. 3,5 t inkl. Anhänger nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 18.06.2024 um 10:54 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH, Hamburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149933 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Baruc. Der Geschäftszweig umfasst den Groß- und Einzelhandel sowie den Internethandel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Hamburg, bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH ist am 13.08.2024 um 12:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 17.06.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren bereits am 18.06.2024 um 10:54…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH ist am 13.08.2024 um 12:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 17.06.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren bereits am 18.06.2024 um 10:54 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsverfahren ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast nun als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 04.10.2024 anzumelden. Die Unterlagen liegen ab dem 14.10.2024 zur Einsicht aus. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 05.11.2024 um 09:45 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149933 eingetragenen N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH, Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg, frühere Anschrift: Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg, gesetzl…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149933 eingetragenen N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH, Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg, frühere Anschrift: Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Baruc
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel und Internethandel mit alkoholischen udn alkoholfreien Getränken aller Art etc.
ist am 18.06.2024, um 10:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 212/24
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149933 eingetragenen N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH, Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Baruc
Geschäftszweig: Gegenstand des Un…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149933 eingetragenen N.G.G. Niendorfer Getränkemarkt GmbH, Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Baruc
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel und Internethandel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken aller Art etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.08.2024, um 12:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 05.11.2024, 09:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 212/24
Amtsgericht Hamburg, 13.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.