Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NGG Nord Gülle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 213150
EUID
DEP3210.HRB213150
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 149/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
14.02.2025 , 12:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH ist am 14.02.2025 um 12:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH ist am 14.02.2025 um 12:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.04.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Im weitere…
Über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH ist am 14.02.2025 um 12:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.04.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.215,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 506.623,53 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 149/24 : Über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2025 um 12:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker, Alte…
9 IN 149/24 : Über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2025 um 12:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker, Alte Mühlenstraße 11, 26169 Friesoythe, Tel.: 0 44 91 / 92 95-0, Fax: 0 44 91 / 92 95-44, E-Mail: kanzlei@genog.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 19.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 149/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgeric…
9 IN 149/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker, Alte Mühlenstraße 11, 26169 Friesoythe, Tel.: 0 44 91 / 92 95-0, Fax: 0 44 91 / 92 95-44, E-Mail: kanzlei@genog.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.215,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 506.623,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 149/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bes…
9 IN 149/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
11.09.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 149/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzger…
9 IN 149/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGG Nord Gülle GmbH, Raakeweg 2, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213150), vertr. d.: Stephan Schulte, Raakeweg 2, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 21.07.2026
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