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Insolvenzprofil
Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Hessen
Adresse
Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRA 8388
EUID
DEM1607.HRA8388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 71/18 h
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Adresse
Frankfurt am Main
Telefon
069/27315612-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
05.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück, ist die Schlussverteilung beschlossen. Der verfügbare Massebestand beträgt 289.130,67 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 1.855.250,62 EUR zu berücksichtigen sind. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 05.0
06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis und Anträge zur Einstellung des Verfahrens schriftlich beim Amtsgericht Kassel eingegangen sein. Im Rahmen des Verfahrens sind zudem die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Franz-Ludwig Danko sowie die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder Herr Traut und Herr Timo Weber (Vertreter der BAfA Gießen) gerichtlich festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/18 h. In dem Insolvenzverfahren Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Bet…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/18 h. In dem Insolvenzverfahren Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, 1.2. Wilfried Jehser, Geschäftsführer d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Vergütung in Höhe von netto € 107.000,70 Auslagenpauschale in Höhe von netto € 14.591,00 Haftpflichtversicherungsprämien netto € 27.639,09 Zustellkosten € 898,80 Summe netto € 150.129,59 19% USt gem. § 7 InsVV € 28.524,62 Summe brutto € 178.654,21 abzgl. Vorschüsse auf Vergütung, Auslagenpauschale und Auslagen für Haftpflicht-Versicherungsprämien brutto (vgl. Konten 6402 30 und 7505 00 der Schlussrechnung) € 82.543,69 (hierin enthaltene Umsatzsteuer: € 12.098,21 Restbetrag brutto € 96.110,52 (hierin enthaltene Umsatzsteuer: € 16.426,41)
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/27315612-0, Fax: 069/27315612-15, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 12.03.26 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 1044334,11.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Die beantragten und festgesetzten Zu- und Abschläge für die Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um die übertragende Sanierung, Aus- und Absonderungsrechte, die Gläubigerausschüsse, die Vielzahl der Gläubiger, ist angemessen und gerechtfertigt.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 8 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 07.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 71/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Ni…
666 IN 71/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, 1.2. Wilfried Jehser, Geschäftsführer d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 05.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, 1.2. Wilfried Jehser, Geschäftsführer d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 289.130,67 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.855.250,62 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 71/18 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/18 h. In dem Insolvenzverfahren Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Bet…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/18 h. In dem Insolvenzverfahren Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, 1.2. Wilfried Jehser, Geschäftsführer d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Herr Traut durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Main, Tel.: 069/27315612-0, Fax: 069/27315612-15, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an Herrn Traut auszuzahlen
G r ü n d e:
Herr Traut hat mit Schreiben vom 17.02.26 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Der Anspruch des Gläubigerausschussmitglieds auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus §§ 73, 63 InsO.
Im vorliegenden Fall konnte dem Antrag stattgegeben werden. Der Insolvenzverwalter wurde angehört und hat keine Einwendungen erhoben.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung für angemessen und gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 24.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/18 h. In dem Insolvenzverfahren Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Bet…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/18 h. In dem Insolvenzverfahren Nicol-Möbel Vertriebs-GmbH & Co Wohnbadausstattungs-KG, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 8388), vertr. d.: 1. Nicol Beteiligungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Esther Rose, Geschäftsführerin d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, 1.2. Wilfried Jehser, Geschäftsführer d. Komplementärin Nicol-Beteiligungs GmbH, wird die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herr Timo Weber als Vertreter der BAfA Gießen festgesetzt .Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/27315612-0, Fax: 069/27315612-15, E-Mail: info@dankoinsolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an Herrn Weber auszuzahlen.
G r ü n d e:
Herr Weber hat mit Schreiben vom 06.05.26 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Der Anspruch des Gläubigerausschussmitglieds auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus §§ 73, 63 InsO.
Im vorliegenden Fall konnte dem Antrag stattgegeben werden. Der Insolvenzverwalter wurde angehört und hat keine Einwendungen erhoben.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung für angemessen und gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 28.05.2026.
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