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Insolvenzprofil
Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 16592
EUID
DER1304.HRB16592
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 39/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Maximilian van Kell
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.09.2025 , 09:20 Uhr
Eröffnung
01.11.2025 , 09:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.12.2025
Prüfungstermin
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Empfangs-, Pförtner-, Revier- und Schießdiensten, sowie Beratung und Konzeptionierung von Sicherheitslösungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Niederrhein Security Peil UG ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 16.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Maximilian van Kell zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 12.09.2025 eingegangen. Am 27.11.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2025 anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.12.2025. Ein Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht durchgeführt worden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 09.12.2025 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Peil, Am Schnellberg 26, 47249 Duisburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.01.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.
43 IN 39/25
Amtsgericht Kleve, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Peil, Am Schnellberg 26, 47249 Duisburg
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
43 IN 39/25
Amtsgericht Kleve, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Peil, Am Schnellberg 26, 47249 Duisburg
Geschäftszweig: Die Durchführung von Empfangs-, Pförtner-, Revier- und Schließdiensten, sowie Beratung von Konzeptionierung von Sicherheitslösungen
ist am 16.09.2025, um 09:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 39/25
Amtsgericht Kleve, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Peil, Am Schnellberg 26, 4…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Peil, Am Schnellberg 26, 47249 Duisburg
Geschäftszweig: Die Durchführung von Empfangs-, Pförtner-, Revier- und Schließdiensten, sowie Beratung von Konzeptionierung von Sicherheitslösungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 39/25
Kleve, 01.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 39/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16592 eingetragenen Niederrhein Security Peil UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Peil, Am Schnellberg 26, 47249 Duisburg
ist am 26.11.2025 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 39/25
Amtsgericht Kleve, 27.11.2025
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