Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Niemann, Christa Hanna
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sollingweg 25, 32427 Minden
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3372
EUID
DER2108.HRA3372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 350/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
31.05.2023
Abtretungsfrist
31.05.2026
Frist zur Versagung der Restschuldbefreiung
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Christa Hanna Niemann ist anhängig. Die Schuldnerin ist Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 3372 eingetragenen Firma Wilhelm Niemann Zimmermeister e.K. Das Amtsgericht Bielefeld hat die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum 26.06.2026 zu stellen. Diese Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und innerhalb der Frist glaubhaft zu machen. Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Christa Hanna Niemann ist am 31.05.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Christa Hanna Niemann ist am 31.05.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 26.06.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Da die Abtretungsfrist am 31.05.2026 verstrichen ist und keine Anträge auf Versagung gestellt wurden, ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, erfasst jedoch nicht die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 350/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Christa Hanna Niemann, Sollingweg 25, 32427 Minden, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 3372 eingetragenen Firma Wilhelm Niemann Zimmermeister e.K.
wird die Durchführung der Anh…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 350/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Christa Hanna Niemann, Sollingweg 25, 32427 Minden, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 3372 eingetragenen Firma Wilhelm Niemann Zimmermeister e.K.
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.06.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 aus.
43 IN 350/23
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 350/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Christa Hanna Niemann, Sollingweg 25, 32427 Minden, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 3372 eingetragenen Firma Wilhelm Niemann Zimmermeister e.K.
wird der Schuldnerin die Rest…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 350/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Christa Hanna Niemann, Sollingweg 25, 32427 Minden, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 3372 eingetragenen Firma Wilhelm Niemann Zimmermeister e.K.
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 31.05.2023 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 31.05.2026 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Der Schuldnerin war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 350/23
Amtsgericht Bielefeld, 03.07.2026
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