Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nils Werner Design Studio UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 130743
EUID
DEK1101.HRB130743
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
52/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
20.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nils Werner Design Studio UG (haftungsbeschränkt) ist am 20.04.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg eingelegt werden. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 52/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nils Werner Design Studio UG (haftungsbeschränkt), Kommunikationsdesign, geb. am 25.12.1971, Loogestieg 19, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 130743), vertr. d.: Nils Werner, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.…
67g IN 52/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nils Werner Design Studio UG (haftungsbeschränkt), Kommunikationsdesign, geb. am 25.12.1971, Loogestieg 19, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 130743), vertr. d.: Nils Werner, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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