Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nimann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 9258
EUID
DEM1405.HRB9258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 43/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069-71679980
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag schriftliches Verfahren
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.04.2025 , 14:10 Uhr
Prüfungstermin
13.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nimann GmbH ist am 10.04.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger bestellt worden. Der ursprüngliche Prüfungstermin vom 13.08.2025 ist vertagt worden, sodass nun ein schriftliches Verfahren durchgeführt wird. Der Stichtag für das schriftliche Verfahren entspricht dem vertagten Termin und ist der 12.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 43/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nimann GmbH, Altenstädter Weg 7, 63694 Limeshain (AG Friedberg (Hessen), HRB 9258), vertr. d.: Samet Yurteri (Geschäftsführer) wurde der Prüfungstermin vom 13.08.2025 vertagt. Zur Fortsetzung des Prüfungstermins wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. S…
60 IN 43/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nimann GmbH, Altenstädter Weg 7, 63694 Limeshain (AG Friedberg (Hessen), HRB 9258), vertr. d.: Samet Yurteri (Geschäftsführer) wurde der Prüfungstermin vom 13.08.2025 vertagt. Zur Fortsetzung des Prüfungstermins wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.09.2025
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 43/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nimann GmbH, Altenstädter Weg 7, 63694 Limeshain (AG Friedberg (Hessen), HRB 9258), vertr. d.: Ibrahim Deliorman, Altenstädter Weg 7, 63694 Limeshain, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2025 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
60 IN 43/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nimann GmbH, Altenstädter Weg 7, 63694 Limeshain (AG Friedberg (Hessen), HRB 9258), vertr. d.: Ibrahim Deliorman, Altenstädter Weg 7, 63694 Limeshain, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2025 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt JUDr. Thomas Krüger, Gebäude B, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069-71679980, Fax: 069-716799888, E-Mail: info@becker-krueger.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 10.04.2025
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