Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NK Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kronstadter Str. 4, 81677 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 218049
EUID
DED2601V.HRB218049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1513 IN 2289/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.08.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
05.08.2025
Prüfungstermin
20.08.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
13.10.2025
Frist zur Einwendung
20.04.2026
Einstellung
16.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, Projektentwicklung im Rahmen der Suche und Beplanung von Grundstücken und Liegenschaften, Export und Import von Industriemaschinen und Industrie- und KFZ-Schmierstoffen, sowie der Kraftfahrzeughandel und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, Generalbauunternehmung mit der Übernahme und Vergabe von Bau- und Planungsleistungen aller Art, insbesondere Hoch- und Tiefbau, Innenausbau und Schlüsselfertiges Bauen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK Projekt GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 21 - 28) sowie die Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür besteht eine Widerspruchsfrist bis zum 05.08.2025. Des Weiteren ist die Prüfung der im Termin am 20.08.2025 von der Prüfung ausgenommenen Forderungen (Tabellenblattnummer 22 und 27) ebenfalls im schriftlichen Verfahren vorgesehen, wobei die Widerspruchsfrist hierfür bis zum 13.10.2025 läuft. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse) erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen die Forderungsanmeldungen, die Schlussrechnung oder die beabsichtigte Einstellung sind bis einschließlich 20.04.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein voraussichtlich 3.000,00 € hoher Betrag vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK Projekt GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK Projekt GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zu bestimmten Fristen zu widersprechen. Es wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden. Das Verfahren ist schließlich mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalter…
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 16.762,68 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Pr…
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.04.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.000,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 07.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 07.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 - 28 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 20.08.2025 von der Prüfung au…
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 20.08.2025 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 22 und 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens d…
1513 IN 2289/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NK Projekt GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nurmamät Kudrät
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 218049
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.07.2026
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