Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NK-Sulku Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37221
EUID
DEH1101.HRB37221
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
515 IN 8/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Schloenbach
Termine & Fristen
Anhörung zur Vergütungsfestsetzung
05.07.2024
Anhörung zur Schlussrechnung
09.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung geladen und ihnen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Die Bekanntmachung ist am 14.06.2024 ergangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Georg Schloenbach, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Georg Schloenbach, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt und ihm gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnungsgrundlage betrug 55.944,52 Euro. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Schlussrechnung eingereicht, welche auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht ausliegt. Eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Schlussrechnung erfolgt im schriftlichen Verfahren am 09.09.2024. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 8/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH, Brakkämpe 1A, 28259 Bremen (AG Bremen, HRB 37221 HB), vertr. d.: 1. Anton Sulku, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolve…
515 IN 8/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH, Brakkämpe 1A, 28259 Bremen (AG Bremen, HRB 37221 HB), vertr. d.: 1. Anton Sulku, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 05.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 8/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NK-Sulku Bau GmbH, Brakkämpe 1A, 28259 Bremen (AG Bremen, HRB 37221 HB),
vertreten durch:
1. Anton Sulku, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Ve…
Amtsgericht Bremen 05.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 8/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NK-Sulku Bau GmbH, Brakkämpe 1A, 28259 Bremen (AG Bremen, HRB 37221 HB),
vertreten durch:
1. Anton Sulku, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christoph Dr. Heberling, Obernstr. 38-42, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 55.944,52. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsONach seiner Wahl kann Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH, Brakkämpe 1A, 28259 Bremen (AG Bremen, HRB 37221 HB), vertr. d.: 1. Anton Sulku, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftss…
515 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NK-Sulku Bau GmbH, Brakkämpe 1A, 28259 Bremen (AG Bremen, HRB 37221 HB), vertr. d.: 1. Anton Sulku, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 09.09.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 05.08.2024
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