Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NKB Neukundenberater UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Telegrafenstraße 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 29141
EUID
DET2210V.HRB29141
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 11/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
25.02.2026
Aufhebung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Direktwerbung von Neukunden, insbesondere durch Haustürwerbung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG ist am 02.12.2025 durch das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler mit dem Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung fortgeführt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 25.02.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden. Zuvor waren im Verfahren Massebestände von 7.679,10 EUR festgestellt worden, wovon Gerichtskosten und Verwaltervergütung abgegangen sind. Die Summe der festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 30.941,81 EUR. Das Verfahren ist am 01.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 11/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 29141), vertr. d.: Karl Matheis als GF der NKB Neukundenberater UG, Weiherstr. 18, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwal…
6 IN 11/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 29141), vertr. d.: Karl Matheis als GF der NKB Neukundenberater UG, Weiherstr. 18, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.033,74 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 31,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Az.: 6 IN 11/24, soll der Schlusstermin stattfinden. Es steht ein Massebestand in Höhe von 7.679,10 € zur Verfügung. Hiervon sind vorab noch auszugleichen die Ger…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Az.: 6 IN 11/24, soll der Schlusstermin stattfinden. Es steht ein Massebestand in Höhe von 7.679,10 € zur Verfügung. Hiervon sind vorab noch auszugleichen die Gerichtskosten und die Verwaltervergütung. Die Summe der festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 30.941,81 €. Das Schlussverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, zur Einsichtnahme aus.
Der Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 11/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 29141), vertr. d.: Karl Matheis als GF der NKB Neukundenberater UG, Weiherstr. 18, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussvertei…
6 IN 11/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 29141), vertr. d.: Karl Matheis als GF der NKB Neukundenberater UG, Weiherstr. 18, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 11/24: Das Insolvenzverfahren ü01.06.2026ber das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 29141), vertr. d.: Karl Matheis als GF der NKB Neukundenberater UG, Weiherstr. 18, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehobe…
6 IN 11/24: Das Insolvenzverfahren ü01.06.2026ber das Vermögen der NKB Neukundenberater UG, Telegrafenstr. 35, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 29141), vertr. d.: Karl Matheis als GF der NKB Neukundenberater UG, Weiherstr. 18, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.06.2026
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