Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NM Trading GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Anebosweg 24, 76187 Karlsruhe
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 705711
EUID
DEB8535.HRA705711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Gebhard
Adresse
Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Beschluss Vergütungsvorschuss
26.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NM Trading GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Robert Gebhard, hat am 22.01.2026 einen Antrag auf Bewilligung eines weiteren Vorschusses auf Vergütung und Auslagen gestellt. Mit Beschluss vom 26.01.2026 hat das Amtsgericht Karlsruhe diesem Antrag in vollem Umfang stattgegeben. Die Bewilligung erfolgt, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren bereits länger als sechs Monate dauert. Der Insolvenzverwalter hat ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 50 % beantragt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV unter Beachtung der maximalen Monatspauschale und der Höchstgrenzen festgesetzt. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wurde gemäß § 7 InsVV hinzugefügt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Den Verfahrensbeteiligten steht es frei, den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzusehen. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 206/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NM Trading GmbH & Co. KG
Anebosweg 24
76187 Karlsruhe
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
NM Trading Verwaltungs GmbH
Anebosweg 24
76187 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer:
Mathias Miksch, geboren am 18.07.1978, Bruchs…
10 IN 206/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NM Trading GmbH & Co. KG
Anebosweg 24
76187 Karlsruhe
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
NM Trading Verwaltungs GmbH
Anebosweg 24
76187 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer:
Mathias Miksch, geboren am 18.07.1978, Bruchsal
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRA 705711
- Schuldnerin -
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Ein weiterer Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Gebhard, Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe, welcher auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist, wurde mit Beschluss vom 26.01.2026 bewilligt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.01.2026.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.01.2026 wird Bezug genommen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.01.2026
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