Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 27428
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Insolvenzprofil
NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 27428
EUID
DER1608.HRB27428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 554/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen außerklinische Beatmung sowie Palliativpflege.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem Beteiligte eine zu prüfende Forderung bestreiten, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Gläubigerinnen, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 554/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27428 eingetragenen NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH, Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anke Nolting…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 554/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27428 eingetragenen NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH, Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anke Nolting, Am Holte 7, 45549 Sprockhövel und Frau Gabriela Maria Nolting, Am Holte 7, 45549 Sprockhövel
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem Beteiligte eine zu prüfende Forderung bestreiten, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Gläubiger*innen, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht allen zu, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher*innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 554/18
Amtsgericht Wuppertal, 03.06.2024
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