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Das Amtsgericht Dortmund hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Nonev-Reinigung UG (haftungsbeschränkt) den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Antrag war am 17.04.2026 bei Gericht eingegangen und datierte vom 15.04.2026. Die Ablehnung erfolgte mangels Masse durch Beschluss vom 30.06.2026.
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