Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 13839
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Insolvenzprofil
Norddeutsche Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 13839
EUID
DEX1321R.HRB13839
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 45/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide
Adresse
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg
Telefon
040 89956-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.05.2026
Erledigungserklärung
20.05.2026
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
28.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Immobilien GmbH in Uetersen ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Pinneberg. Am 06.05.2026 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung sowie die Beschränkung der Verfügungsrechte der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 2 InsO beschlossen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide in Hamburg bestellt. Gegen diesen Beschluss konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. In der zweiten Bekanntmachung vom 28.05.2026 wird mitgeteilt, dass die antragstellende Gläubigerin am 20.05.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat. Daraufhin sind die mit Beschluss vom 06.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 45/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Norddeutsche Immobilien GmbH, Meßtorffstraße 50, 25436 Uetersen, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Deike
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13839 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur…
71 IN 45/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Norddeutsche Immobilien GmbH, Meßtorffstraße 50, 25436 Uetersen, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Deike
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13839 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.05.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, Telefon: 040 89956-0, Telefax: 040 89956-30.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 45/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Norddeutsche Immobilien GmbH, Meßtorffstraße 50, 25436 Uetersen, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Deike
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13839 PI
- Schuldnerin -
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Nachdem die an…
71 IN 45/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Norddeutsche Immobilien GmbH, Meßtorffstraße 50, 25436 Uetersen, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Deike
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13839 PI
- Schuldnerin -
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Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 20.05.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 06.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
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