Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bondenwald 1 a, 22453 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 142972
EUID
DEK1101.HRB142972
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 237/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Adresse
Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg
Telefon
040 46 07 97 0
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
24.06.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 08:51 Uhr
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
25.06.2026
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH ist am 24.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin eingeleitet worden. Die Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Im Laufe der folgenden Tage wurden nacheinander drei verschiedene Rechtsanwälte als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt: zunächst Dr. Jens-Sören Schröder am 24.06.2026, anschließend Andreas Romey am 26.06.2026 und schließlich Jörn Weitzmann am 25.06.2026. Da die Bestellung von Jörn Weitzmann zeitlich später erfolgt ist als die von Andreas Romey, gilt er als der aktuell bestellte Verwalter. Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH, Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf, Bondenwald 1 A, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142972), vertr. d.: Zoran Mihajlovic…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH, Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf, Bondenwald 1 A, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142972), vertr. d.: Zoran Mihajlovic, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 08:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040 800 048 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 24.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH, Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf, Bondenwald 1 A, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142972), vertr. d.: Zoran Mihajlovic…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH, Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf, Bondenwald 1 A, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142972), vertr. d.: Zoran Mihajlovic, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 08:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Romey, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg, Tel.: 040 380835 77 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH, Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf, Bondenwald 1 A, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142972), vertr. d.: Zoran Mihajlovic…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Lagerdienstleistungen GmbH, Erbringung von Dienstleistungen bei der Lagerhaltung und dem Waren- bzw. Wertstoffrücklauf, Bondenwald 1 A, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142972), vertr. d.: Zoran Mihajlovic, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 08:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg, Tel.: 040 46 07 97 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 25.06.2026
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Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
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