Entwurf, Herstellung und Vertrieb, Vermietung (Leasing), Montage und Wartung von Leuchten, Beleuchtungsgeräten, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen einschließlich Software sowie Leuchtmitteln, insbesondere unter der Bezeichnung "Nordeon" sowie die Ausführung von Dienstleistungen und Geschäften jeder Art, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 03.01.2024 aufgehoben worden. Der Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütungen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses (Frau Andrea Alves, Patrik Danz und Frau Claudia Zahn) sowie die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt. Für die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 17.11.2025 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Recht…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710, E-Mail: eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.01.2024 berichtigt worden.
Statt "wird die durch Beschluss vom 29.06.2020 erfolgte Anordnu…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.01.2024 berichtigt worden.
Statt "wird die durch Beschluss vom 29.06.2020 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung am 03.01.2023 um 09:37 Uhr aufgehoben" muss es richtig heißen: "wird die durch Beschluss vom 29.06.2020 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung am 03.01.2024 um 09:37 Uhr aufgehoben"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hameln, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 28.02.2024 berichtigt worden.
Statt "wird die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau …
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 28.02.2024 berichtigt worden.
Statt "wird die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Andrea Alves für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss festgesetzt auf:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag"
Muss es richtig heißen:
"wird die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Andrea Alves für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss festgesetzt auf:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Patrik Danz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. …
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Patrik Danz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Patrik Danz die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Andrea Alves festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs.…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Andrea Alves festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Andrea Alves die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Claudia Zahn festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs.…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Claudia Zahn festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Claudia Zahn die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird …
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und als Sachwalter Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeld…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Rainer Eckert als vorläufiger Sachwalter und als Sachwalter f…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Potsdam, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Rainer Eckert als vorläufiger Sachwalter und als Sachwalter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß 12a InsVV
EUR
Nettovergütung gemäß 12 InsVV
EUR
0,55 Zuschlag Unternehmensfortführung
EUR
0,35 Zuschlag Vorbereitung übertragende Sanierung
EUR
0,35 Zuschlag Arbeitnehmerbelange/Sozialplan
EUR
0,10 Zuschlag Gläubigerausschuss
EUR
0,30 Zuschlag tatsächliche/rechtliche Schwierigkeiten
EUR
0,20 Zuschlag Anzahl der Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer auf Vergütung in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen pauschal
EUR
Auslagen Haftpflichtversicherung
EUR
Umsatzsteuer auf Auslagen in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von ... EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Auf den Antrag des Sachwalters vom 30. September 2024 sind nach Anhörung der Beteiligten die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und als Sachwalter in Höhe von insgesamt ... EUR festzusetzen. Von diesem Betrag ist der bereits entnommene Vorschuss in Höhe von ... EUR in Abzug zu bringen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt ... EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von ... EUR.
Die Vergütung des Sachwalters ist antragsgemäß mit dem Regelsatz von 60 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt worden, § 12 Abs. 1 InsVV. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in Höhe der Regelvergütung von 25 % der Vergütung des Sachwalters festgesetzt worden, § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV. Insoweit war der Antrag zurückzuweisen, als die Vergütung nach einem Bruchteil von 25 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters berechnet worden ist. Für die Fortführung des Geschäftsbetriebes, der Vorbereitung der übertragenden Sanierung, der Wahrnehmung der Arbeitnehmerbelange, der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss, tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten im Hinblick auf die Unternehmensstruktur sowie die Anzahl der Gläubiger sind Zuschläge von 55 %, 35 %, 35 %, 10 %, 30 % und 20 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im einzelnen wird insoweit Bezug auf die zutreffende Begründung des Antrags des Sachwalters.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 25.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Landstraße 10, 23820 Pronstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Glä…
36 IN 30/20 -3-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordeon GmbH, Rathenaustraße 2-6, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 209163), vertr. d.: Ralf-Peter Knorrenschild, Landstraße 10, 23820 Pronstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 14.07.2026
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