Die Ausführung von Dach-, Wand- und Abdichtungsarbeiten aller Art, sowie der Handel mit entsprechenden Materialien für Dach und Wand und die Vertretung der Geschäftsführung von Unternehmen des gleichen Gegenstandes.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH ist die Rechtsanwältin Stephanie Pidun als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 281.423,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 263.156,33 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 28.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert,…
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert, Kohlhofsweg 41, 27607 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert,…
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert, Kohlhofsweg 41, 27607 Geestland, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stephanie Pidun festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 332.687,34 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Auf Grund der ständigen Rechtsprechung des BGH wird ein Abschlag in Höhe von 5% der Regelvergütung beantragt.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 492,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 176 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert,…
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert, Kohlhofsweg 41, 27607 Geestland, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwältin Stephanie Pidun festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 17,47 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 250.200,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für die Tätigkeit während der Dauer der Betriebsfortführung wird ein Zuschlag in Höhe von 20% als angemessen erachtet.
[...]
Der Zuschlag ist dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 112,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 40 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert,…
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert, Kohlhofsweg 41, 27607 Geestland, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stephanie Pidun, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Tel.: 040/881410119, Fax: 040/881410355, E-Mail: stephanie.pidun@bakertilly.de, Internet: stephanie.pidun@bakertilly.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 281.423,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 263.156,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert,…
12 IN 123/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordsee Bedachungen GmbH, Schmidtkuhlsweg 7, 27607 Geestland, vertr. d. die Geschäftsführer Tobias Kühnert und Jens Stehrenberg (AG Tostedt, HRB 205748), vertr. d.: 1. Jens Stehrenberg, Steinkämpe 11a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Tobias Kühnert, Kohlhofsweg 41, 27607 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.06.2026
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