Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Novag GmbH c/o Pramex International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
c/o Pramex International GmbH, Savignystr. 43, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 223285
EUID
DEP2305.HRB223285
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 280/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Silvio Höfer
Adresse
Grupenstraße 2, 30159 Hannover
Telefon
0511 3539550
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.04.2026 , 16:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die NOVAG GmbH produziert und verkauft Direktsaatmaschinen, die in Frankreich entwickelt und hergestellt werden und höhere Erträge und geringere Kosten ermöglichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Novag GmbH ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Hannover hat am 15.04.2026 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer bestellt worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 280/26 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Novag GmbH c/o Pramex International GmbH, Savignystraße 43, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 223285), vertr. d.: Ramzi Frikha, Chauray, FRANKREICH, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2026 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltun…
907 IN 280/26 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Novag GmbH c/o Pramex International GmbH, Savignystraße 43, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 223285), vertr. d.: Ramzi Frikha, Chauray, FRANKREICH, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2026 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 3539550, Fax: 0511 35395511 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.04.2026
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