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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NSG Nord Stark Gebäudemanagement GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Amtsgericht Hamburg hat den Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens erlassen. Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingegangen sein.
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