Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14737
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NT Autoport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wienbachstraße 28 - 30, 46286 Dorsten
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14737
EUID
DER2507.HRB14737
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 41/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Brassertstr. 68, 45768 Marl
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2025 , 10:18 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.07.2025
Berichtstermin
04.08.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
04.08.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie Im- und Export von gebrauchten Kfz und Handel mit Kfz- Ersatzteilen sowie Autoverwertung und -zerlegung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der NT Autoport GmbH ist am 01.06.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 161 IN 41/25 und 161 IN 27/25 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.07.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung, Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 04.08.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. Dort soll unter anderem über die Veräußerung des Unternehmens an Herrn Zennar Taher (Kaufpreis 30.000,00 €) beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14737 eingetragenen NT Autoport GmbH, Wienbachstr. 28 - 30, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nazir Yousuf Taher, ebenda
Geschäftszweig: Gegenstand des Untern…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14737 eingetragenen NT Autoport GmbH, Wienbachstr. 28 - 30, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nazir Yousuf Taher, ebenda
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie Im- und Export von gebrauchten Kfz und Handel mit Kfz-Ersatzteilen sowie Autoverwertung und -zerlegung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2025, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 10.02.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 161 IN 41/25 und 161 IN 27/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 10.02.2025 bei Gericht eingegangen.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 04.08.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), im Wege der übertragenden Sanierung an Herrn Zennar Taher (Sohn des Geschäftsführers, Kaufpreis 30.000,00 €)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
161 IN 41/25
Essen, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 27/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14737 eingetragenen NT Autoport GmbH, vertr. d. d. GF Nazir Yousuf Taher, Wienbachstr. 28 - 30, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 27/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14737 eingetragenen NT Autoport GmbH, vertr. d. d. GF Nazir Yousuf Taher, Wienbachstr. 28 - 30, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nazir Yousuf Taher, Wienbachstr. 28, 46286 Dorsten
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie Im- und Export von gebrauchten Kfz und Handel mit Kfz-Ersatzteilen sowie Autoverwertung und -zerlegung.
ist am 19.03.2025, um 10:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 27/25
Amtsgericht Essen, 19.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.