Entwicklung von Softwareprojekten und -produkten in Verbindung mit kompletten Systemlösungen; Handel mit Soft- und Hardware sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH ist am 30.01.2024 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war am 04.01.2024 Dr. Nils Freudenberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit allgemeinen Verfügungsbeschränkungen sowie der Entgegennahme von Bankguthaben ermächtigt worden. Rechtsanwalts Dr. Nils Freudenberg ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger hatten Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 12.03.2024 anzumelden. Sicherungsrechte waren unverzüglich anzuzeigen. Am 15.03.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen, einschließlich der Beibehaltung des Verwalters oder der Wahl eines Gläubigerausschusses, waren bis zum 23.04.2024 beim Amtsgericht einzureichen.
Über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH ist am 04.01.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Nils Freudenberg ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ermächtigt, Bankguthaben entgegenzunehmen. Ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt sowie die Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen…
Über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH ist am 04.01.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Nils Freudenberg ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ermächtigt, Bankguthaben entgegenzunehmen. Ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt sowie die Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen sind angeordnet. Am 30.01.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden; Dr. Nils Freudenberg bleibt Insolvenzverwalter. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 12.03.2024 anzumelden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 15.03.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen sind bis zum 23.04.2024 einzureichen. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren ist angeordnet; Widersprüche können bis zum 29.07.2026 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 6/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baud…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 6/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
- wurde am 04.01.2024 um 13.40 Uhr Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Website www.tiefenbacher.de, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
-…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
- wurde am 30.01.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.04.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
- hat…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 15.03.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
- wur…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nubix Software-Design GmbH, Breitscheidstraße 36, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petter
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Baudisch
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten der Beteiligten aus.
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