Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 8435
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Insolvenzprofil
NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 8435
EUID
DER2103.HRA8435
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 790/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich
Adresse
Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.02.2024 , 15:05 Uhr
Eröffnung
20.11.2025 , 17:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.01.2026
Berichtstermin
29.01.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
29.01.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG wurde am 20.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 19.11.2023. Zuvor waren am 15.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.01.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 29.01.2026 angesetzt. Eine Korrektur des Eröffnungsbeschlusses vom 11.12.2025 klärte, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld eingetragen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im H…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13292 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh,
ist am 15.02.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 790/23
Amtsgericht Bielefeld, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Güte…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13292 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.11.2025, um 17:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 29.01.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 790/23
Bielefeld, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Empelder Str. 10, 30952 Ronnenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Empelder Str. 10, 30952 Ronnenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13292 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Empelder Str. 10, 30952 Ronnenberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt,
wird der Beschluss vom 20.11.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld eingetragen ist, nicht im Register des Amtsgerichts Gütersloh und die Bezeichnung der Schuldnerin daher richtigerweise wie folgt lautet:
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 17451 eingetragene NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Empelder Str. 10, 30952 Ronnenberg, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Empelder Str. 10, 30952 Ronnenberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt,
43 IN 790/23
Amtsgericht Bielefeld, 11.12.2025
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