Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Klein-Breitenbach, 69509 Mörlenbach
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 101316
EUID
DEM1103.HRB101316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 376/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow
Kanzlei
Brinkmann Partner
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061-96598-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.08.2022
Frist zur Stellungnahme
14.04.2026
Schlusstermin
15.06.2026
Prüfungstermin
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln, überwiegend aus dem Odenwald
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, wurde mit Beschluss vom 18.08.2022 bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden durch Gerichtsbeschlüsse festgesetzt. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, dessen Vergütung und Auslagen auf Basis der Insolvenzmasse in Höhe von 37.042,47 EUR berechnet wurden. Am 04.05.2026 wurde das Verteilungsvernis niedergelegt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 253.951,78 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 15.108,45 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 15.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter …
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 14.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Hochstraße 2 a, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslage…
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Hochstraße 2 a, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061-96598-0, Fax: 06061-96598-22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 18.08.2022 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.
Aufgrund der fehlenden Mitwirkung des faktischen Geschäftsführers und der unvollständigen Geschäftsunterlagen wurde ein Zuschlag in Höhe von 25 % beantragt. Der Zuschlag ist angemessen.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Ins…
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 37.042,47 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Pr…
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 15.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeich…
9 IN 376/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwälder Lebensmittel - Made im Odenwald - UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 101316), vertr. d.: Rene Pascal Fill, geb. Walther, Jahnstraße 13, 64753 Brombachtal, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 253.951,78 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 15.108,45 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2026
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