Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Odiseya GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 15728
EUID
DEX1517R.HRB15728
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
25 IN 18/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Frist zur Einwendung
24.06.2024
Prüfungsstichtag
09.08.2024
Frist zur Einwendung
27.02.2025
Prüfungsstichtag
07.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odiseya GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin steht Herr Oktai Moumin Oglou als Geschäftsführer vor. Im Rahmen des Verfahrens werden Vergleichsvorschläge mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO beschlossen. Ein erster Vergleich sieht die Zahlung von 125.000,00 EUR in Raten bis zum 31. Dezember 2024 vor; ein zweiter Vergleich regelt eine weitere Zahlung von 10.000,00 EUR innerhalb von vier Wochen nach Zustimmung der Gläubigerversammlung. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für bis zum 10. Juni 2024 angemeldete Forderungen ist der Prüfungsstichtag der 9. August 2024, für bis zum 8. Juni 2026 angemeldete Forderungen der 7. August 2026. Einwendungen gegen das schriftliche Verfahren und die Beschlussfassung sind bis zu den jeweiligen Fristen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubiger…
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu folgendem Vergleich mit Herrn Oktai Moumin Oglou:
Herr Oktai Moumin Oglou zahlt zur Abgeltung des gegen ihn geltend gemachten Anspruchs aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO, wovon derzeit ein Teilbetrag in Höhe von 150.000,00 EUR vor dem Landgericht Kiel (Az. 14 HKO 92/23) eingeklagt wird, einen Betrag in Höhe von 125.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
Es wird Herrn Moumin Oglou nachgelassen, den Vergleichsbetrag in fünf monatlichen Raten in Höhe von 21.000,00 EUR, beginnend am 31. Juli 2024, und einer Schlussrate in Höhe von 20.000,00 EUR bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu zahlen. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Sollte die Summe bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig gezahlt sein, ist der eingeklagte Betrag in Höhe von 150.000,00 EUR fällig.
Mit der Zahlung des Vergleichsbetrags sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen Herrn Moumin Oglou und der Insolvenzschuldnerin abgegolten. Dies gilt nicht, wenn der Vergleichsbetrag in Höhe von 125.000,00 EUR nicht bis zum 31. Dezember 2024 vollständig an die Insolvenzmasse gezahlt wurde. In diesem Fall lebt die Ursprungsforderung abzgl. des im Rechtsstreits vor dem Landgericht Kiel (Az. 14 HKO 92/23) eingeklagten Betrags wieder auf.
Die Kosten des Rechtsstreits inklusive der Einigungsgebühr trägt Herr Moumin Oglou.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.06.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzfor…
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 80 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.08.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzfor…
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 85-86 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.08.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubiger…
25 IN 18/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Odiseya GmbH, Bebelplatz 8, 24146 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktai Moumin Oglou
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 15728 KI
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu folgendem Vergleich mit Herrn Oktai Moumin Oglou:
Herr Oktai Moumin Oglou zahlt zur Abgeltung des weiteren gegen ihn geltend gemachten Anspruchs aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO, einen Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR an die Insolvenzmasse. Der Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu diesem Vergleich auf das Verfahrenskonto zu überweisen.
Mit der Zahlung dieses Vergleichsbetrags sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen Herrn Moumin Oglou und der Insolvenzschuldnerin abgegolten. Dies gilt nicht, wenn der Vergleichsbetrag in Höhe von 10.000,00 EUR nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu diesem Vergleich vollständig an die Insolvenzmasse gezahlt wurde. In diesem Fall lebt die Ursprungsforderung abzgl. des im Rechtsstreit vor dem Landgericht Kiel (Az. 14 HKO 92/23) eingeklagten Betrags wieder auf.
Herr Oktai Moumin Oglou trägt die weiteren aufgrund der verspäteten Zahlung entstandenen Rechtsanwaltskosten.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.02.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 11.02.2025
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