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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Gastronomiebetrieb
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Özkan Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Verfahren wird überwiegend im schriftlichen Verfahren durchgeführt, für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist jedoch das mündliche Verfahren angeordnet worden. Für den 17. November 2025 ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung angesetzt, der der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO dient. Insbesondere soll über den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert entschieden werden. Die Zustimmung der Gläubiger zu diesen Rechtshandlungen gilt auch dann als erteilt, wenn die versammelte Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
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