Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Langenhahnstraße 40, 56457 Westerburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 733373
EUID
DEB8537.HRB733373
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 212/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.08.2024
Widerspruchsfrist
15.07.2025
Forderungsanmeldefrist
06.07.2026
Widerspruchsfrist
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von Lebensmitteln, insbesondere von in Döner-/Kebab-Schnellimbissläden, Gaststätten und Restaurants verkauften Fleischprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, mit Sitz in Westerburg, ist ein wesentlicher Verfahrensschritt erfolgt: Die Gläubigerversammlung hat im schriftlichen Verfahren der Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Raff und dem Finanzamt Göppingen zugestimmt. Diese Vereinbarung dient der Erledigung von Anfechtungsansprüchen gegen das Finanzamt durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR an die Insolvenzmasse. Des Weiteren ist die Prüfung der bis zum 02.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 15.07.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin steht das Amtsgericht Ulm als Registergericht zu, während das Amtsgericht Göppingen als Insolvenzgericht tätig ist. Rechtsanwalt Frank Raff ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurde die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin steht das Amtsgericht Ulm als Registergericht zu, während das Amtsgericht Göppingen als Insolvenzgericht tätig ist. Rechtsanwalt Frank Raff ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurde die Gläubigerversammlung abgehalten, die dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Erledigung von Anfechtungsansprüchen gegen das Finanzamt Göppingen erteilte. Gegenüber dem Finanzamt wird ein Betrag in Höhe von 40.000,00 EUR an die Insolvenzmasse gezahlt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für Forderungen, die bis zum 02.08.2024 angemeldet wurden, endete die Widerspruchsfrist am 15.07.2025. Für weitere Forderungen, die bis zum 06.07.2026 angemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 26.08.2026. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 212/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, Langenhahner Straße 40, 56457 Westerburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrov Atansov Petrov, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 733373
- Schuldnerin -
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Bes…
1 IN 212/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, Langenhahner Straße 40, 56457 Westerburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrov Atansov Petrov, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 733373
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die im schriftlichen Verfahren abgehaltene Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter ihre Zustimmung zu dem am 09.09/20.09.2024 zwischen Rechtsanwalt Frank Raff als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin und dem Finanzamt Göppingen abgeschlossenen Vereinbarung zur Erledigung von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt Göppingen mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
Gründe:
Mittels Anberaumung der schriftlichen Gläubigerversammlung gem. § 5 Abs. 2 InsO durch Beschluss vom 05.12.2024 wurden die Gläubiger dazu aufgefordert, über die Erteilung der Zustimmung zu dem am 09.09/20.09.2024 zwischen Rechtsanwalt Frank Raff als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin und dem Finanzamt Göppingen abgeschlossenen Vereinbarung zur Erledigung von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt Göppingen mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR an die Insolvenzmasse abzustimmen, § 160 Abs. 1 InsO.
Die Zustimmung oder Ablehnung war dem Insolvenzgericht hierbei schriftlich bis einschließlich 02.01.2025 mitzuteilen.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Veröffentlichung im Insolvenzportal ist ordnungsgemäß erfolgt.
Einwendungen gegen die Beschlussfassung wurden seitens der Gläubiger nicht erhoben.
Demnach gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 10.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 212/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, Langenhahner Straße 40, 56457 Westerburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrov Atansov Petrov, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 733373
- Schuldnerin -
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1. …
1 IN 212/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, Langenhahner Straße 40, 56457 Westerburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrov Atansov Petrov, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 733373
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 02.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 212/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, Langenhahner Straße 40, 56457 Westerburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrov Atansov Petrov
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 733373
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06.07.202…
1 IN 212/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Özlem_Bedo Dönerproduktion GmbH, Langenhahner Straße 40, 56457 Westerburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrov Atansov Petrov
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 733373
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 10.07.2026
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