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Insolvenzprofil
Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main GnR 8206
EUID
DEM1201.GnR8206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
IN 319/07 O-6-7
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung
10.04.2026
Bekanntmachung
13.05.2026
Stichtag Gläubigerversammlung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G. ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 190,00% aufgrund komplexer Sachverhalte, mangelnder Mitwirkung der Geschäftsleitung und hoher Gläubigeranzahl als angemessen erachtet wurde. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf die festgesetzten Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 50.000,00 EUR kann die Einstellung des Verfahrens mangels Masse verhindern. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 08.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens und gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Das Insolvenzgericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO betragen 1.151.774,13 EUR. Für die Verteilung steht eine Masse von 42.279,89 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 319/07 O-6-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Carl-Benz-Str. 23, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, GnR 8206), vertr. d.: 1. Yakup Yücebudak, unbekannten Aufenthalts, (Vorstand), 2. Resul Özer, Goethestraße 127, 63477 Maintal, …
810 IN 319/07 O-6-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Carl-Benz-Str. 23, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, GnR 8206), vertr. d.: 1. Yakup Yücebudak, unbekannten Aufenthalts, (Vorstand), 2. Resul Özer, Goethestraße 127, 63477 Maintal, (Vorstand), 3. Abdullah Özer, Kurhessenstraße 10, 63075 Offenbach, (Vorstand), 4. Yasin Özcan, Waldstraße 184, 63071 Offenbach, (Vorstand), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 50.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 319/07 O-6-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Carl-Benz-Str. 23, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, GnR 8206), vertr. d.: 1. Yakup Yücebudak, unbekannten Aufenthalts, (Vorstand), 2. Resul Özer, Goethestraße 127, 63477 Maintal, …
810 IN 319/07 O-6-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Carl-Benz-Str. 23, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, GnR 8206), vertr. d.: 1. Yakup Yücebudak, unbekannten Aufenthalts, (Vorstand), 2. Resul Özer, Goethestraße 127, 63477 Maintal, (Vorstand), 3. Abdullah Özer, Kurhessenstraße 10, 63075 Offenbach, (Vorstand), 4. Yasin Özcan, Waldstraße 184, 63071 Offenbach, (Vorstand), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 251.645,62 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der fehlenden Belege und mangelnden Mitwirkung der Geschäftsleitung, der Betriebsfortführung, der Immobilienangelegenheiten, der Bearbeitung von komplexen Rechtsfragen, der hohen Gläubigeranzahl und der Öffentlichkeitsarbeit geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens unter Berücksichtigung eines Abschlags aufgrund der Arbeitserleichterung durch die vorläufige Insolvenzverwaltung eine Erhöhung der Regelvergütung um 190,00% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Der Insolvenzverwalter fand ungeordnete Geschäftsunterlagen vor, die er aufwändig sichten und erfassen musste, wobei zahlreiche Geschäfte und Sachverhalte kaum dokumentiert waren. Aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die Schuldnerin und deren Vertretungsorgane war die Mitarbeit der Schuldnerin bei der Aufklärung der Sachverhalte und Ermittlung der Insolvenzmasse mangelhaft.
Die Betriebsfortführung der Genossenschaft war durch die zahlreichen Anfragen der Genossen und der Immobilienverwaltung mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, auch wenn im Ergebnis kein Überschuss für die Insolvenzmasse erwirtschaftet werden konnte.
Die Schuldnerin war Eigentümerin von Wohneinheiten in Rüsselsheim und Offenbach am Main, sowie weiteren Immobilien, deren Eigentumsverhältnisse geklärt und berichtigt werden mussten. Aufgrund der fehlenden Dokumentation von Kaufpreiszahlungen, dem tatsächlichen Zustand der einzelnen Immobilien, den damit einhergehenden Mängeleinreden, den teilweise erfolgten Absprachen der Beteiligten zu Kaufreisminderungen und der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit wurde die Klärung der Sachverhalte durch den Insolvenzverwalter erheblich erschwert und die Verwertung der Immobilien verzögert.
Im Insolvenzverfahren musste sich der Insolvenzverwalter mit zahlreichen komplexen Rechtsfragen befassen, unter anderem einer steuerrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Frankfurt am Main und gegen Klagen von Käufern der Immobilien wehren.
Die Forderungsprüfung stellt zwar grundsätzlich eine Regelaufgabe des Insolvenzverwalters dar, im vorliegenden Verfahren übersteigt die Anzahl der angemeldeten Forderungen den Regelfall jedoch deutlich, so dass hier ein Zuschlag für die damit verbundene Mehrarbeit festgesetzt werden kann.
Ähnliches gilt für die im Rahmen des Insolvenzverfahrens notwendig gewordene Öffentlichkeitsarbeit.
In der Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung von Synergieeffekten der einzelnen Zuschlagstatbestände, sowie des Abschlags aufgrund der Entlastung durch die Tätigkeiten im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung, wird daher ein Gesamtzuschlag von 190,00% als angemessen und ausreichend erachtet.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 319/07 O-6-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Carl-Benz-Str. 23, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, GnR 8206), vertr. d.: 1. Yakup Yücebudak, unbekannten Aufenthalts, (Vorstand), 2. Resul Özer, Goethestraße 127, 63477 Maintal, …
810 IN 319/07 O-6-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Carl-Benz-Str. 23, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, GnR 8206), vertr. d.: 1. Yakup Yücebudak, unbekannten Aufenthalts, (Vorstand), 2. Resul Özer, Goethestraße 127, 63477 Maintal, (Vorstand), 3. Abdullah Özer, Kurhessenstraße 10, 63075 Offenbach, (Vorstand), 4. Yasin Özcan, Waldstraße 184, 63071 Offenbach, (Vorstand), In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFW Offenbacher & Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft e. G., Carl-Benz-Straße 23, 60386 Frankfurt am Main, hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach Anzeige d. Verw. betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 1.151.774,13 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht eine nach Abzug der Kosten verfügbare Masse von 42.279,89 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.05.2026
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