Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH ist eröffnet. Es wird die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO) beschlossen. Als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung wurde der 24.08.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Parallel dazu wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse beschlossen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist auf den 24.08.2026 festge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse beschlossen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist auf den 24.08.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Verfahrenseinstellung sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht einzureichen sind. Parallel dazu wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Gerichts festgesetzt. Zudem ist eine Schlussverteilung vorgesehen, wofür nach Abzug noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten ein Betrag von 24.366,61 EUR zur Verfügung steht. Festgestellte Insolvenzforderungen belaufen sich auf 77.818,69 EUR. Das Schlussverzeichnis liegt beim Amtsgericht Frankfurt am Main zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 800/21 K-2-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besond…
810 IN 800/21 K-2-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 24.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 800/21 K-2-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festges…
810 IN 800/21 K-2-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140 60389 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen € 24.366,61 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140 60389 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen € 24.366,61 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von € 77.818,69. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten aus beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20 60313 Frankfurt am Main (810 IN 800/21 K-2-1).
Frankfurt am Main den, 26.06.2026, Amtsgericht Frankfurt am Main
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