die Tragwerksplanung (Statische Berechnungen), Bauphysik, Gutachten, Planung von Bauvorhaben, alle den Baubereich betreffenden Ingenieurleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH ist am 10.07.2023 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Ulrich Graf hat die Beseitigung der Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im Rahmen des Verfahrens sind nachrangige Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 15.08.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist für Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen endet am 15.09.2025. Die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH ist am 10.07.2023 eröffnet worden. Zunächst war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung durch Beschluss vom 10.04.2024 festgesetzt wurde. Am 16.08.2023 wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt, welche j…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH ist am 10.07.2023 eröffnet worden. Zunächst war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung durch Beschluss vom 10.04.2024 festgesetzt wurde. Am 16.08.2023 wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt, welche jedoch mit Schreiben des Insolvenzverwalters vom 15.07.2025 als beseitigt gemeldet wurde (§ 208 Abs. 1 InsO analog). Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 30.06.2025 wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 15.08.2025 anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei Gläubigern und dem Schuldner bis zum 15.09.2025 Gelegenheit zur Widerspruchserteilung gegeben wurde. Zudem wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 22.11.2024. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss vom 12.11.2025 festgesetzt, wobei ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 15 % aufgrund erheblicher Arbeitsersparnis und Arbeitserleichterung gerechtfertigt war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf insgesamt xxx €.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag hin eine Vergütung gemäß §§ 11 InsVV, 21,63 InsO, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat.
Dauer und Umfang der Tätigkeiten sind zu berücksichtigen.
Wegen der Berechnungsgrundlage und der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 25.06.2023 Bezug genommen. Bei der festgesetzten Vergütung handelt es sich um die Regelvergütung in Höhe von xxx €, Auslagen in Höhe von xx €, Umsatzsteuer in Höhe von xxx €. Der Betrag darf der Masse entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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Beschluss:
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1. In dem am 10.07.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 15.08.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 15.09.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 15.07.2025 angezeigt, dass die am 16.08.2023 angezeigte Masseunzulänglichkeit beseitigt ist § 208 Abs. 1 InsO analog.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf, Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.10.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 37.486,85 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.10.2024 wird Bezug genommen.
Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Arbeitserleichterung durch die Beschäftigung von Hilfskräften/Beauftragung Dritter
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für geltend gemachte Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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1. Die Prüfung der bis 16.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.11.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 16.10.2024
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