Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 6936
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OIM 24 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fürther Straße 46, 41517 Grevenbroich
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6936
EUID
DER1504.HRA6936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 29/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Michael Ott
Adresse
Schrieverspfad 49, 41516 Grevenbroich
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.03.2025
Schlussverteilung
27.01.2026
Einstellung
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OIM 24 GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 45 IN 29/20 behandelt. Zunächst ordnete das Gericht am 20.02.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren an, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.03.2025 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf stellte der Insolvenzverwalter fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Gericht stimmte daraufhin am 27.01.2026 einer Schlussverteilung zu, bei der jedoch kein Betrag für die Gläubiger zur Verfügung stand, obwohl Forderungen in Höhe von 5.504,49 EUR angemeldet waren. Schließlich wurde das Verfahren mangels kostendeckender Masse mit Wirkung zum 19.06.2026 eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene OIM 24Verwaltungs GmbH, Fürther Straße 46, 41517 Grevenbroich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ott, Schrieverspfad 49, 41516 Grevenbroich,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 19.03.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.361,25 EUR bei der Gerichtskasse Mönchengladbach, Postbank IBAN DE68360100430059074434 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 312 Abs. 2 InsO).
Der vorgenannte Stichtag ist gleichzeitig Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 Inso) entspricht, für die Prüfung ggf. noch zu prüfender Forderungen im schriftlichen Verfahren.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind nach § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 1547,- €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 10, 13, 1 - 3 InsVV.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie für die nach § 8 Abs. 3 S. 3 InsO übertragenen Zustellungen festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
45 IN 29/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die OIM …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die OIM 24Verwaltungs GmbH, Fürther Straße 46, 41517 Grevenbroich, diese vertreten durch den Liquidator Michael Ott, Schrieverspfad 49, 41516 Grevenbroich
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 5.504,49 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
45 IN 29/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die OIM 24V…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die OIM 24Verwaltungs GmbH, Fürther Straße 46, 41517 Grevenbroich, diese vertreten durch den Liquidator Michael Ott, Schrieverspfad 49, 41516 Grevenbroich
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
45 IN 29/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die OIM …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6936 eingetragenen OIM 24 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 46, 41517 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die OIM 24Verwaltungs GmbH, Fürther Straße 46, 41517 Grevenbroich, diese vertreten durch den Liquidator Michael Ott, Schrieverspfad 49, 41516 Grevenbroich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
45 IN 29/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 20.02.2025
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