Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 104
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Insolvenzprofil
OK Abwicklungs GmbH & Co. KG (vormals Oswald Kölling GmbH & Co. KG)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Zubringer 10, 32107 Bad Salzuflen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 104
EUID
DER2307.HRA104
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 36/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Termine & Fristen
Aufhebung
30.06.2026 , 12:59 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OK Abwicklungs GmbH & Co. KG (vormals Oswald Kölling GmbH & Co. KG) ist beim Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 36/14 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo als HRA 104 eingetragen und betreibt den Großhandel mit Sanitär- und Heizungsinstallationsmaterial. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Die Bäderstraße Sanitärgroßhandel Verwaltung und Beteiligung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dietrich Gottfried Kölling. Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt aus Hiddenhausen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist heute, am 30.06.2026, um 12:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 36/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 104 eingetragenen OK Abwicklungs GmbH & Co. KG (vormals Oswald Kölling GmbH & Co. KG), Am Zubringer 10, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 36/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 104 eingetragenen OK Abwicklungs GmbH & Co. KG (vormals Oswald Kölling GmbH & Co. KG), Am Zubringer 10, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB181 eingetragene Die Bäderstraße Sanitärgroßhandel Verwaltung und Beteiligung GmbH, Am Zubringer 10, 32107 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dietrich Gottfried Kölling
Geschäftszweig: Großhandel mit Sanitär- und Heizungsinstallationsmaterial, Werkzeugen, Werkzeugmaschinen und Industriebedarf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
wird heute, am 30.06.2026, um 12:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 36/14
Amtsgericht Detmold, 30.06.2026
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