Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Omas und Opas Delikatessen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Erlkönig 108, 47608 Geldern
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 18717
EUID
DER1304.HRB18717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 28/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2024 , 12:18 Uhr
Eröffnung
04.06.2025 , 12:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.07.2025
Prüfungstermin
01.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Imbisswagens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omas und Opas Delikatessen UG (haftungsbeschränkt) ist am 04.06.2025 um 12:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 13.05.2024 von einer Gläubigerin gestellt worden. Zuvor waren am 25.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Natascha Habura zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.07.2025 anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.09.2025. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden ab dem 04.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 28/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18717 eingetragenen Omas und Opas Delikatessen UG (haftungsbeschränkt), Am Erlkönig 108, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matej Turcok, Am Erlkönig 108, 47608 Geldern
wird w…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 28/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18717 eingetragenen Omas und Opas Delikatessen UG (haftungsbeschränkt), Am Erlkönig 108, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matej Turcok, Am Erlkönig 108, 47608 Geldern
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.06.2025, um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.09.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 04.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
39 IN 28/24
Amtsgericht Kleve, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 28/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18717 eingetragenen Omas und Opas Delikatessen UG (haftungsbeschränkt), Am Erlkönig 108, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matej Turcok, A…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 28/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18717 eingetragenen Omas und Opas Delikatessen UG (haftungsbeschränkt), Am Erlkönig 108, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matej Turcok, Am Erlkönig 108, 47608 Geldern
ist am 25.06.2024, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 28/24
Amtsgericht Kleve, 25.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.