Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OMB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30266
EUID
DEM1906.HRB30266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 201/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermülller
Kanzlei
Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse
Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611 945 864 26
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
13.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
die technische und wirtschaftliche Haus- und Immobilienverwaltung für Gewerbe- und Privateigentümer, die Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung, der Hausmeisterservice und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie IT Consulting, Netzwerktechnik, Handel mit IT-Produkten, Immobilien- und Abrechnungsdienstleistungen und Verbrauchszählermanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH ist mit Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 14.09.2020 eingeleitet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller ist bestellt. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters mehrfach festgesetzt, zuletzt unter Berücksichtigung einer Erhöhung um 10 % aufgrund der Verfahrensdauer sowie der hälftigen Feststellungspauschale. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.279,83 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 114.115,18 EUR. Ein Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.01.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.399,88 EUR geleistet wird. Die Schlussverteilung ist angeordnet; das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme im Amtsgericht Wiesbaden aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden, HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 Ins…
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden, HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.09.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 11.693,77 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsg…
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.279,83 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 114.115,18 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.01.2026.
…
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.399,88 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Inso…
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
1/2 der zur Insolvenzmasse geflossenen Feststellungspauschale
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 15.328,91 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Insolvenzverwalter ist die beantragte Erhöhung von 10 % für die Dauer des Verfahrens gem. § 3 InsVV zu bewilligen. Das hiesige Insolvenzverfahren wurde im Jahre 2020 eröffnet und war aufgrund des langwierigen Forderungsinkassos erst im Jahre 2024 abschlussreif. Damit dauerte das Verfahren deutlich länger, als ein durchschnittliches Verfahren. Die Dauer des Insolvenzverfahrens ist an sich zwar kein Kriterium für einen Zuschlag. Maßgeblich sind allerdings die in dieser Zeit erbrachten Tätigkeiten, also der gestiegene Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss v. 26.02.2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765). Vorliegend ist unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes, der sich nicht berechnungsmasseerhöhend ausgewirkt hat, ein Zuschlag von 10 % gerechtfertigt (vgl. hierzu Lorenz/Klanke InsVV 3. Auflage 2017, Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV § 3 Rdnr. 78).
Hinzuzurechnen ist die hälftige der zur Insolvenzmasse geflossenen Feststellungspauschale (Mehrbetrag Vergütung Absonderungsrechte).
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: 1. Torsten Hess, Neue Heimat 1a, 65399 Kiedrich, (Geschäftsführer), 2. Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung…
10 IN 201/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMB GmbH, Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 30266), vertr. d.: 1. Torsten Hess, Neue Heimat 1a, 65399 Kiedrich, (Geschäftsführer), 2. Philipp Tolar, Heimstättenweg 89, 64295 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.10.2024
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