Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Onlinecenter & Mobilitätshilfen Hannover GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hildesheimer Str. 408, 30519 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220459
EUID
DEP2305.HRB220459
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
374/26 - 8 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Viktor von Websky
Adresse
Königstraße 50, 30175 Hannover
Telefon
0511 26277783
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2026 , 12:09 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Internetversandhandel mit Büroartikeln, private Arbeitsvermittlung, Kundenakquise per Telefon, Kundenwerbung und - betreuung, Hausmeistertätigkeiten, Fahr-, Begleit- und Beratungsservice für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 09.07.2026 ist das Amtsgericht Hannover im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Onlinecenter & Mobilitätshilfen Hannover GmbH in Hannover vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Viktor von Websky bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hannover einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 374/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Onlinecenter & Mobilitätshilfen Hannover GmbH, Hildesheimer Straße 408, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 220459), vertr. d.: Marc Dieter Seidler, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2026 um 12:09 Uhr die vorläufige Verwaltung…
910 IN 374/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Onlinecenter & Mobilitätshilfen Hannover GmbH, Hildesheimer Straße 408, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 220459), vertr. d.: Marc Dieter Seidler, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2026 um 12:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Viktor von Websky, Königstraße 50, 30175 Hannover, Tel.: 0511 26277783, Fax: 0511 26277698 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
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