Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 209784
EUID
DEP3313.HRB209784
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 368/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
27.10.2020
Forderungsanmeldefrist
24.03.2026
Prüfungstermin
02.04.2026
Widerspruchsfrist
20.04.2026
Einwendungsfrist
27.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH ist am 27.10.2020 eröffnet worden. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens sind Insolvenzgläubiger aufgefordert worden, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 24.03.2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang der Forderungen hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten, einschließlich der Insolvenzverwalterin, der Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin, wird Gelegenheit bis zum 20.04.2026 eingeräumt, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Prüfung der Forderungen. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Baden-Baden als Insolvenzgericht und ist am 05.02.2026 ergangen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH ist am 27.10.2020 eröffnet worden. Die Insolvenzeröffnung wurde vom Amtsgericht Osnabrück als Registergericht verzeichnet, während das Amtsgericht Baden-Baden als Insolvenzgericht tätig ist. Die Schuldnerin wird durch die Geschäf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH ist am 27.10.2020 eröffnet worden. Die Insolvenzeröffnung wurde vom Amtsgericht Osnabrück als Registergericht verzeichnet, während das Amtsgericht Baden-Baden als Insolvenzgericht tätig ist. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 24.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Andrea Thiel anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 20.04.2026 besteht. Das Schlussverzeichnis wurde niedergelegt und ist für die Beteiligten einsehbar. Mit Beschluss vom 09.07.2026 wird der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Der Massebestand beträgt 13.868,38 EUR, denen Forderungen in Höhe von 450,00 EUR gegenüberstehen. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind vorrangig zu begleichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 368/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 76448 Durmersheim, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRB 209784
- Schuldnerin -
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Besc…
11 IN 368/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 76448 Durmersheim, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRB 209784
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 27.10.2020 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 24.03.2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Andrea Thiel
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9338060
Telefax: 0721 93380622
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 20.04.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 368/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 76448 Durmersheim, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRB 209784
- Schuldnerin -
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1. D…
11 IN 368/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 76448 Durmersheim, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRB 209784
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Baden-Baden erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 450,00 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 13.868,38 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 368/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 76448 Durmersheim, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRB 209784
- Schuldnerin -
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Für …
11 IN 368/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opitz & von Zitzewitz Performance Horses GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 76448 Durmersheim, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Opitz, René Opitz und Georg von Zitzewitz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRB 209784
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 450,00 EUR steht ein Betrag von 13.868,38 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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