Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Orange Shipping Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 102632
EUID
DEK1101.HRB102632
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 41/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
(040) 80 81 36 210
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2026 , 13:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orange Shipping Verwaltungs GmbH, Hamburg, ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 05.02.2026 um 13:20 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin sind aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz aus Hamburg bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 41/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orange Shipping Verwaltungs GmbH, die Beteiligung und die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin etc., ehemals: Flagentwiet 56, 22457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 102632), vertr. d.: 1. André Jürgen Egon Wieczorek
ist am 05…
67g IN 41/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orange Shipping Verwaltungs GmbH, die Beteiligung und die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin etc., ehemals: Flagentwiet 56, 22457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 102632), vertr. d.: 1. André Jürgen Egon Wieczorek
ist am 05.02.2026 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: (040) 80 81 36 210 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 05.02.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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