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Insolvenzprofil
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der Im- und Export, sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Kleinelektronik, Kosmetikzubehör und pflanzliche Öle
Am 26.03.2026 um 15:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oriamo GmbH, Frankfurt am Main, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen sind bis zum 22.06.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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