Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 2021
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Insolvenzprofil
Ortsa GmbH & Co. KG, vormals August Strothlücke GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 2021
EUID
DER2103.HRA2021
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 370/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Adresse
Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Aufhebung
09.07.2026 , 09:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortsa GmbH & Co. KG ist am 09.07.2026 um 9:05 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 370/17 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh als HRA 2021 eingetragen. Gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Rajmund Wroblewski und die Astro Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 1119). Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ist der Insolvenzverwalter. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 370/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 2021 eingetragenen Ortsa GmbH & Co. KG, vormals August Strothlücke GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrik, Berensweg 22, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch die persönlich …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 370/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 2021 eingetragenen Ortsa GmbH & Co. KG, vormals August Strothlücke GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrik, Berensweg 22, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Rajmund Wroblewski und die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 1119 eingetragene Astro Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Heitmann und Kai Heitmann
Verfahrensbevollmächtigte:
Dr. Staubach Rechtsanwälte, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
wird heute, am 09.07.2026, um 9:05 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 370/17
Amtsgericht Bielefeld, 09.07.2026
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