Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Oryz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93152
EUID
DEM1201.HRB93152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1044/20 O-11-6
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Schlussverteilung
19.06.2025
Vergütungsfestsetzung
30.06.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Vermarktung von Schmuck und Accessoires aller Art sowie alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH ist eröffnet. Die Geschäftsführer Martin Eyl und Garald Heydenreich vertreten die Schuldnerin. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 19.06.2025 die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 20.336,26, wovon noch die restlichen Massekosten abgezogen werden. Gemäß § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von EUR 1.321.947,78 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus. Am 30.06.2025 wurden die Vergütungen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 15.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1044/20 O-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93152), vertr. d.: 1. Martin Eyl, Höhenstr. 12, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), 2. Garald Heydenreich, Kirchhainer Str. 62, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsfü…
810 IN 1044/20 O-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93152), vertr. d.: 1. Martin Eyl, Höhenstr. 12, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), 2. Garald Heydenreich, Kirchhainer Str. 62, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 15.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt, ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 20.336,26, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 1.321.947,78. Die Gläubi…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt, ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 20.336,26, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 1.321.947,78. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
AZ: 810 IN 1044/20 O-11-6
Frankfurt am Main, 19.06.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1044/20 O-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93152), vertr. d.: 1. Martin Eyl, Höhenstr. 12, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), 2. Garald Heydenreich, Kirchhainer Str. 62, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsfü…
810 IN 1044/20 O-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93152), vertr. d.: 1. Martin Eyl, Höhenstr. 12, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), 2. Garald Heydenreich, Kirchhainer Str. 62, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 25.844,64 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX zuzüglich Berücksichtigung einer Mehrvergütung von XXX € nach Vergleichberechnung. Die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 30% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1044/20 O-11-6 - In dem Insolvenzverfahren Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93152),
vertreten durch:
1. Martin Eyl, Höhenstr. 12, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer),
2. Garald Heydenreich, Kirchhainer Str. 62, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die…
810 IN 1044/20 O-11-6 - In dem Insolvenzverfahren Oryz GmbH, Hugo-Junkers-Straße 7, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93152),
vertreten durch:
1. Martin Eyl, Höhenstr. 12, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer),
2. Garald Heydenreich, Kirchhainer Str. 62, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 03.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.09.2024
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