Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
O&T GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
c/o Rawa Ohda, Riedenburger Str. 44, 90451 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 36722
EUID
DED3310V.HRB36722
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 484/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dominik Schmitt
Adresse
Bismarckstraße 13, 95444 Bayreuth
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.08.2025
Widerspruchsfrist
27.08.2025
Einwendungen gegen Schlussrechnung
28.10.2025
Aufhebung
28.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Cafés sowie Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen. Ferner der Handel mit Covid-19 Schnelltests, Masken, Desinfektionsmitteln, Schutzanzügen und allgemeinem Bedarf für Covid-19 Teststationen. Ferner Unternehmensberatung von Profisportlern und Spieleragenturen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O&T GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 06.08.2025 sowie die Widerspruchsfrist für Gläubiger bis zum 27.0erm 2025 geregelt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dominik Schmitt hat die Vergütung und Auslagen nach Antrag vom 24.07.2025 festgesetzt lassen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 527.205,81 EUR steht ein Betrag von ca. 9.500,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Frist bis zum 28.10.2025 vorgesehen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Die Quote auf die Insolvenzforderungen beträgt 1,8287 %.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 484/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
IN 484/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17-19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 35/23 AW09 AW
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 1,8287 %.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06…
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:…
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17-19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 35/23 AW09 AW
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 527.205,81 EUR steht ein Betrag von ca. 9.500,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:…
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17-19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 35/23 AW09 AW
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.10.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:…
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17-19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 35/23 AW09 AW
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das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 24.07.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.10.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:…
IN 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
O&T GmbH, c/o Rawa Ohda, Riedenburger Straße 44, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ohda Rawa, (weiterer Name: Abdulkarim)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17-19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 35/23 AW09 AW
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dominik Schmitt, Bismarckstraße 13, 95444 Bayreuth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.07.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.10.2025
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